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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

GoldEck Immobilien ist als Immobilienmaklerin tätig und übernimmt die Aufgaben der Immobilienwirtschaft wie Vermittlung von Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten, Mietverträgen, Beratung in rechtlichen Angelegenheiten, sowie von Finanzierungen über Dritte wahr.

Diese Tätigkeiten setzt zwischen Auftraggeber und Makler ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich der Makler zu ordnungsgemäßen Geschäftsgebaren verpflichtet.

Der Makler wird für Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter tätig. Die dafür zu zahlende Maklerprovision ist jeweils fällig und verdient nach Abschluss eines gültigen Vertrages, für dessen Zustandekommen wir den ursächlichen oder mitursächlichen Nachweis oder die Vermittlung geleistet haben.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die ortsüblichen Provisionssätze:

-          bei An- und Verkauf von Grundbesitz, Eigentumswohnungen und Immobilien aller Art für

Käufer 6,25 % vom Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine individuelle Regelung im Einzelfalle ist möglich.
 
-          bei Anmietung von Wohnräumen 2,38 Monatskaltmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer nach dem Bestellerprinzip.

-          bei Anmietung von Gewerberäumen oder Gewerbeflächen 3 Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

-          Bei einer Vereinbarung von Zusatzleistungen (z.B. Abstandszahlungen) können zusätzlich zur vereinbarten Provision 5% des für die vereinbarte Zusatzleistung zu veranschlagenden Betrages nebst Mehrwertsteuer fällig werden.

-          Bei Erbbaurechten den zweifachen Jahreserbbauzins zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 

Unsere Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen unserer Auftraggeber. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf. Schadenersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen.

Alle Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe von Adressen oder Angaben haftet dieser in voller Höhe der Provision.

Der Nachweis der durch unsere Firma angegebenen Objekte gilt als anerkannt, sofern der Empfänger nicht binnen 5 Tagen seine Vorkenntnis mit Angabe der Quelle schriftlich mitteilt. Nach Verstreichen dieser Frist gilt der ursächliche Nachweis als verbindlich und akzeptiert.

Die Provision gilt als verdient, wenn

-          zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag

-          zwischen Vermieter und Mieter ein Mietvertrag

-          oder ein anderer Hauptvertrag

geschlossen wird.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der von unserem Angebot abweicht, oder ein Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Verkäufers / Vermieters geschlossen wird.

Ebenso bleibt unser Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart (Erbbaurecht statt Kauf; Kauf statt Miete usw.) bestehen.

Die vereinbarte Provision ist vom Käufer innerhalb 14 Tage nach Vertragsabschluss an uns zu zahlen.

Die vereinbarte Provision ist vom Vermieter / Mieter sofort nach Erhalt der Rechnung bis zum ausgewiesenen Zahlungsziel an uns zu zahlen.

Der Verkäufer / Käufer oder Vermieter / Mieter verpflichtet sich, uns innerhalb von drei Werktagen zu informieren, wenn ein Hauptvertrag (Miet- oder Kaufvertrag usw.) geschlossen wurde.

Der Nachweis von Objekten erfolgt nur bei vorheriger Unterschrift des Interessenten unter einem Objektnachweis (Provisionsbestätigung).

Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleiben die übrigen Punkte in vollem Umfang wirksam.

Gerichtsstand ist Hamburg.